Ihre Anfrage ist natürlich kostenfrei.
Die Gebühr für die Erstberatung beträgt 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese möglicherweise die Kosten. Gerne tätigen wir hier für Sie die Abwicklung mit Ihrer Versicherung.
Die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens berechnen sich nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab verlässlich über die Höhe der entstehenden
Gebühren.
Sollte eine Rechtsschutzversicherung nicht bestehen und Sie finanziell die Kosten nicht aus eigener Kraft tragen können, wirken wir auf die Übernahme durch die Staatskasse hin (Prozesskostenhilfe).
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